Bekanntmachungen
Termine für die Gemeinschaftsarbeit des laufenden Jahres stehen demnächst hier bereit.
Abfuhr von Baum- und Heckenschnitt
1. Termin: Abfuhr von Baum- und Heckenschnitt am xx.xx.2026. Ab dem xx.xx.2026 darf das Schnittgut innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen abgeladen werden.
2. Termin: Abfuhr von Baum- und Heckenschnitt am xx.xx.2026. Ab dem xx.xx.2026 darf das Schnittgut innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen abgeladen werden.
Es dürfen kein Bauholz, Leitern oder Pergolen abgelegt werden, da sonst die Abfuhr nicht erfolgt!
Wichtiger Hinweis:
Es ist beim Form- und Pflegeschnitt penibel auf Brutstätten von Vögeln in den Hecken zu achten. Nötigenfalls ist der Heckenschnitt zu unterlassen (siehe unten).
Wichtige Informationen hierzu:
Auszüge aus dem geltenden Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):
Allgemeiner Artenschutz; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§5 Abs. 2:
Standortgerechte Bewirtschaftung: Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
§39 Abs. 5:
Es ist verboten, Bäume die ausserhalb des Waldes von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächenstehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Asbest- / Eternitentsorgung
Für die Abgabe von Eternitplatten und/oder -Bruch besteht aktuell kein Termin.
Schiedskommission
Die Aufgaben einer Schiedskommission bestehen darin, bei vereinsinternen Konflikten zwischen Mitgliedern und/oder Pächter:Innen zeitnah und fair zu vermitteln [bspw. bei Verstößen gegen die Gartenordnung, dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) oder des Gemeinschaftslebens; bspw. bei Grenzüberschreitungen, Nichteinhaltung der Ruhezeiten, Lärmbelästigung, Verstößen gegen die Gartenordnung oder Unstimmigkeiten über die gärtnerische Nutzung, etc.]. Die Schiedsstelle wird oft als erste Instanz tätig und sie kann gegenüber dem Vorstand Empfehlungen (bspw. vereinsinterne Maßnahmen) aussprechen, um den Konflikt gütig zu schlichten. Die Schiedskommission dient der Entlastung des Vorstandes: sie übernimmt die Aufgabe, Streitigkeiten zu lösen, sodass der Vorstand sich auf die Verwaltung und das Gemeinschaftsleben konzentrieren kann. Die Schiedskommission stellt ein unparteiisches Gremium dar.
In der Jahreshauptversammlung vom 28.03.2026 wurde eine neue Schiedskommission gewählt. Die Gfde. Andreas Heiter, Gerrit Bamberger und Dieter Jungermann stellen sich als Schiedskommission zur Verfügung.
Gartenbegehung
Die nächste Gartenbegehung und Verbrauchsablesung durch den Vorstand findet am Samstag, 30.05.2026 ab 9:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr statt. In diesem Zusammenhang werden durch die Fachwarte die Zählerstände der Wasseruhren und der Stromzähler abgelesen. Pächter werden darauf hingewiesen, dass am Ablesetermin ungehinderter Zugang zu den oben beschriebenen Verbrauchszählern sicherzustellen ist. Die Gärten müssen grundsätzlich frei begehbar sein und dürfen nicht verschlossen sein.
Wir weisen darauf hin, dass alle Gartenfreunde ihre Gartennummer gut sichtbar an ihrem Gartenhaus oder -tür anzubringen haben.
Die Zeitschrift „Hessischer Kleingärtner“ kann aus dem weißen
Briefkasten am Vereinsheim entnommen werden.
